Die
KFZ - Richtlinie legt die Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
fest,
die an elektronische Unterbaugruppen, die für den Einbau in
Kraftfahrzeugen
vorgesehen sind, gestellt werden. Funkgeräte fallen nicht unter
diese Richtlinie.
Die notwendigen Messungen können bei G-CTCS durchgeführt werden. Unsere
Berichte werden von den Zulassungsbehörden anerkannt. Auf Grundlage
dieser
Berichte wird dann z.B. beim KBA die Zulassung von uns beantragt. Die
Produkte
dürfen dann mit dem e Zeichen
gekennzeichnet werden und in den Handel gebracht werden.