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Begriffserklärung

 

 

 

Auswahl:

 

Physikalische Grenzen

Inbetriebnahme

Prüfplan

Programmierung des Prüflings

Dokumentation

Haftung und Datensicherheit

 

Anforderungen an den Prüfling

Abschluss der Prüfung und Unterbrechungen

 

Systeme und Anlagen

Erweiterungen von Anlagen


Diese Beschreibung ist auch als pdf Dokument zum Download vorhanden.

 

 

Physikalische Grenzen

Abmaße: max. (1,5  x 1,5  x 2,1)m³
Gewicht: max. 1000 kg
Versorgungsspannung:  AC 230 V / 50 Hz   16 A 
(andere Frequenzen auf Anfrage)
  Drehstrom 380 V / 50 Hz   3 x 16 A
  DC   48 V / 50 A
Ausgangsleistung:  max. 1 kW
Frequenz: Immunität max. 4 GHz
  Emissionen  max. 40 GHz

 

 

Prüfplan

Der Kunde klärt gemeinsam mit G-CTCS das Zulassungsverfahren.
Die heran zu ziehenden Normen werden aufgelistet und entsprechend
dieser Normen ein Prüfplan erstellt (Frequenzen, Leistungsstufen, Temperaturen..)
Der Kunde erhält auf Wunsch ein schriftliches Angebot zu den entstehenden Kosten
Die Rechnungsstellung erfolgt zu Lasten des Kunden
Die Prüfung erfolgt nach Terminabsprache zwischen Kunden und G-CTCS.
Die Terminabsprache muss rechtzeitig (mindestens 4  Wochen , je nach Auslastung
des  Labors) vor Beginn der Prüfung erfolgen.
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfung (mindestens 1 Woche vorher) müssen der Prüfling, das Zubehör und
die Dokumentation sowie sonstige Hilfsmittel bei G-CTCS vorliegen.
Der Kunde oder ein Beauftragter steht für eine eventuell notwendige Unterstützung bereit.   
Nach Beendigung der Prüfung erstellt G-CTCS einen Prüfbericht.
Verzögerungen können sich durch Ausfall des Prüflings während der Prüfung
notwendige Nachmessungen und unvollständige Dokumentation ergeben.
Der auftretende Mehraufwand in Folge von Verzögerungen, die nicht durch G-CTCS
zu verantworten sind muss vom Kunden getragen werden .  
Werden harmonisierte Normen herangezogen, um den Nachweis zu erbringen,
das die Anforderungen entsprechend der RTTE Direktive eingehalten  werden,
so kann der Konformitätsbeauftragte, für Produkte die in den Berliner Verantwortungsbereich
fallen ,die benötigte  Konformitätserklärung ausstellen, die dann vom QA Manager EMEA unterschrieben wird.

 

 

Dokumentation
Die Dokumentation muss vollständig sein und vor Beginn der Prüfung vorliegen  
Sie kann auch in elektronischer Form abgelegt auf einem Datenträger (CD) bei gestellt
werden. Das Format muss für jedermann lesbar sein. Schaltbilder und Layouts sind
in einer Größe anzufertigen, so das sie auch lesbar sind.
Zu einer Dokumentation gehören:
  • Datenblatt und Typenschild
  • Einsatz- und Umweltbedingungen,
  • Produktbeschreibung
    (Funktion, Bedienungsanleitung mit Kanaltabelle, Inbetriebnahme,
    Wartung, Sicherheitshinweise, Zubehör)
  • Fertigungsunterlagen (Stücklisten, Layouts, Schaltbilder, Verdrahtungspläne)
  • Komponenten wie z.B. Netzteile müssen CE geprüft sein.
    Datenblatt mit Konformitätserklärung müssen vorliegen
  • Datenblätter von Sicherungen, Kabelmaterial, Schaltern, Batterien,
    Leiterplattenmaterial und anderer Bauteile 
  • Berechnungen zur Belüftung und Wärmeentwicklung
    sowie Sicherungen und Kabelquerschnitten
  • Beschreibung aller Schnittstellen (Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom, Innenwiderstand), welche Leitungslängen und Leitungsquerschnitte werden angeschlossen
  • Daten zum Gehäuse wie IP (dabei müssen alle Öffnungen und Durchführungen berücksichtigt werden) Entflammbarkeit (nur wenn das Gehäuse nicht aus Metall ist)

 

 

Anforderungen an den Prüfling

Gibt es verschiedene Varianten vom Prüfling (z.B. mit Tastatur und ohne)
so ist die komplexere zu prüfen. Es ist in  einer  Tabelle fest zulegen,
welche Varianten durch die Prüfungen abgedeckt werden sollen
Werden Gerätefamilien zugelassen, deren Mitglieder für verschiedene
Frequenzbereiche (z.B. 4m, 2m, 0.7m) vorgesehen sind, so werden
die EMV Prüfungen nur im höchsten Frequenzband (0.7m) durchgeführt.
Prüfungen nach den Funkstandards müssen aber in jedem Frequenzbereich
(4m,2m und 0.7m) durchgeführt werden.

Der Prüfling sollte in der größtmöglichen Ausbaustufe geprüft werden
Nachprüfungen sind zeitaufwendig und teuer.

Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf die geprüfte Variante, wobei
eine Minderbestückung durch die Prüfung abgedeckt ist.

Veränderungen am Prüfling führen dazu, das die Zulassung erlischt.

Zubehör muss beigestellt werden.

 

 

Systeme und Anlagen

Als System wird eine Kombination aus mehreren Apparaten bezeichnet, die vom selben Hersteller so entwickelt, hergestellt oder zusammengestellt wurden, dass diese Bestandteile nach vorschriftsmäßiger Installierung miteinander eine bestimmte Aufgabe erfüllen; ein System wird als funktionelle Einheit in Verkehr gebracht.

Jeder Apparat eines Systems muss CE geprüft sein. Die Teile eines Systems können von einer Person ohne EMV Fachwissen zusammengeschaltet werden. Gemäß EMVG müssen klare Anweisungen für die Zusammenschaltung, Integration, Nutzung und Wartung sowie Hinweise zu etwaigen Anschluss- und Nutzungsbeschränkungen bereitgestellt werden. Der Hersteller eines jeden Bestandteils des Systems hat die EMV Richtlinie bereits vollständig angewendet. Für dieses System ist daher weder eine zusätzliche CE Kennzeichnung noch eine Konformitätserklärung notwendig. Eine Kombination von Teilen kann nur dann als System gelten, wenn der Hersteller alle Teile in der Gebrauchsanweisung aufführt und zur Beachtung durch den Errichter und Endbenutzer erklärt, das diese Kombination ein System darstellt.

Der Systemhersteller übernimmt die Verantwortung, dafür, daß das System als Ganzes die gesetzlichen Vorschriften einhält.

Beispiel:
Tunnelfunksystem (-anlage)

 

Eine Anlage ist eine Zusammenschaltung von Apparaten oder elektrischen Bauteilen
an einem gegebenen Ort derart, dass diese Bestandteile miteinander eine bestimmte

Aufgabe erfüllen. Die Bestandteile müssen nicht als eine funktionelle oder kommerzielle Einheit in Verkehr gebracht werden.

Die Anlage muss als Ganzes die Anforderungen für das CE Zeichen erfüllen.
Es ist nicht notwendig das die einzelnen Baugruppen CE geprüft sind.
Besteht die Anlage ausschließlich aus CE geprüften Baugruppen, so kann
der Umfang der EMV Prüfungen reduziert werden.

 

 

Inbetriebnahme

Wir benötigen Unterstützung vom Kunden bei der Inbetriebnahme und Programmierung von Komplexen Prüflingen. Das können einfache Veränderungen am
Prüfling sein, wie deaktivieren der Squelchfunktion und der Sendezeitbegrenzung,
oder das Anbringen eines Kontaktes für Trigger- oder Hf- Signale.
Für die Dauer der Messungen muss der Kunde gegebenenfalls eine Schnittstelle
oder einer Gegenstelle z.B. bei Tunnelfunkstellen beistellen.

 

 

 

Programmierung des Prüflings

Entsprechend dem Prüfplan muss der Prüfling vom Kunden programmiert und
eventuell abgeglichen werden. Eine Liste mit den programmierten Funkkanälen
und deren Eigenschaften ist beizulegen.

 

 

Haftung und Datensicherheit

Wir behandeln die an uns übergebenen Prüflinge mit größter Sorgfalt, aber die
bei uns durchgeführten Tests können zu Beschädigungen am Prüfling führen. G-CTCS
kann daher keine Haftung für Beschädigungen aller Art am Prüfling übernehmen.
Messergebnisse und Unterlagen werden von G-CTCS streng vertraulich behandelt
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können alle Unterlagen und Messergebnisse
dem Kunden nach Beendigung der Prüfungen zusammen mit dem Prüfbericht
übergeben werden.

 

 

Abschluss der Prüfungen und Unterbrechungen

Wird die Prüfung unterbrochen und Änderungen am Prüfling vorgenommen,
so müssen alle relevanten Teile der Prüfung wiederholt werden. Der Prüfling
verbleibt für die Dauer der Tests in den Räumlichkeiten von G-CTCS.
Nach Beendigung der Prüfungen erstellt G-CTCS einen Test Report, der dem
Kunden mit dem Prüfling übergeben wird. Die Dokumentation ist Teil des
original Prüfberichts und verbleibt bei G-CTCS.

 

 

Erweiterung von Anlagen

Erweiterung von Anlagen vor Ort am Beispiel einer Tunnelfunkanlage
Als Basis der Bewertung werden Prüfberichte sowie die Konformitätserklärung
der Anlage im ursprünglichen Zustand herangezogen.
Es müssen also Prüfberichte und Unterlagen die sich auf die ursprüngliche
Anlage beziehen vorliegen.
Folgende Punkte müssen dabei entsprechend der RTTE Direktive beachtet werden

1)     Unterlagen
2)     Sicherheit
3)    
EMV
4)    
Funkparameter

Zu 1) Der Projektingenieur muss die Konstruktionsunterlagen der Anlage im erweiterten Zustand beistellen, und in einem Blockschaltbild die Erweiterung kennzeichnen. Das betrifft neben den Schaltbildern auch Datenblatt, Typenschild, Aufbau- und Montageanleitung, Temperaturabschätzung, Berechnung von  Lüftungsöffnungen und Sicherungen sowie die Verkabelung. G-CTCS prüft Unterlagen sowie die vorliegenden Prüfberichte und erstellt einen
Prüfplan. Es erfolgt eine Aufwandsabschätzung. Der Aufwand muss im Budget
eingeplant werden. Der Zeitplan muss mit CTCS abgestimmt sein.
(am Standort ca. 3 Mannwochen, +Besichtigung vor Ort ca. 3 Tage = ca. 12500 Euro)

Zu 2) Als Basis dienen auch hier die bei der ursprünglichen Anlage durchgeführten Prüfungen.
Auf Grund der Temperaturabschätzung wird geprüft ob Sicherungen und Kabelquerschnitte ausreichend sind und Unterbaugruppen entsprechend ihrem Datenblatt eingesetzt werden.
Nach erfolgter Erweiterung wird vor Ort die Anlage nach VDE 0701 geprüft
(Besichtigung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom, Spannungsfreiheit, Stromaufnahme, Betriebstemperatur, Funktionskontrolle)

zu 3) Die Emissionen (geleitet und gestrahlt) der Komponenten die zusätzlich in die Anlage eingebaut werden sollen, müssen bei G-CTCS gemessen werden und sind daher beizustellen. Nach erfolgter Messung macht G-CTCS eine Abschätzung ob es zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte kommen kann.

zu 4) An der Erweiterten Anlage werden die Hf Parameter entsprechend der Richtlinie und dem Prüfplan gemessen (z.B. Sendeleistung, Interkanalmodulation, geleitete Nebenaussendungen). Dies Messungen können nur bei normalen Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. Das führt dazu das die Anlage auch nur für diesen eingeschränkten Temperaturbereich zertifiziert werden kann. Auf Basis der erfolgten Prüfungen wird ein Prüfbericht erstellt und die Konformitätserklärung nach der RTTE Direktive ausgestellt. Dabei müssen diese dem notified Body vorgelegt werden (ca. 2-4 Wochen), da für Repeater Anlagen keine harmonisierte Norm herangezogen werden kann. (siehe RTTE Richtlinie)

Wird vor Auslieferung die Anlage in ihrer maximal Konfiguration geprüft,
so entfällt der zusätzliche Aufwand (im Beispiel ca. 12500 Euro). Dieser Weg sollte
üblicher Weise gewählt werden und muss vom Projektingenieur entsprechend
gesteuert werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Stand: 10 Oktober, 2003 | © Copyright 2003 G-CTCS Alle Rechte vorbehalten.